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Erste
Versuche einer geregelten Berufsausbildung in der
Seeschifffahrt begannen im Jahre 1938. Sie erstreckten
sich auf eine seemännische Vorausbildung, eine Seebe-rufsschule,
einen Lehrvertrag und eine Matrosenprüfung, blieben
jedoch unvollendet. Mit dem Wiederaufbau der deutschen
Handelsflotte ab 1950, sollten die ungelösten Ausbildungsprobleme
wieder aufgenommen werden. Um das Ziel, eine geregelte
Ausbildung und Prüfung zum Matrosen zu erreichen,
gründeten Bund und Küstenländer, Reederverbände und
Seeleute-Gewerkschaften am 18. Februar 1954 den Verein
zur Förderung des seemännischen Nachwuchses e. V.
(Verein), der 1980 den Namen "Berufsbildungsstelle
Seeschiffahrt" erhielt.
Die Mitglieder des Vereins sind:
- der
Bund, vertreten durch die Bundesministerien
für Verkehr (federführend), für Arbeit und
Sozialordnung und seit 1980 für Bildung und
Wissenschaft;
- die
Küstenländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen,
Hamburg, Bremen und seit 1992 Mecklenburg-Vorpommern,
vertreten durch die jeweils zuständigen Verkehrs-
und Bildungsbehörden;
- die
Reederverbände: Verband Deutscher Reeder
e. V. (VDR) und Verband Deutscher Küstenschiffseigner
(VDK); seit Auflösung des VDK im Jahre 1995
vertritt der VDR auch die Interessen der Küstenschiffseigner;
-
die Seeleute-Gewerkschaften: Gewerkschaft
Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr
(ÖTV) und Deutsche Angestellten Gewerkschaft
(DAG); seit 2001 vertritt die Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di die Interessen der Seeleute.
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Der
Verein als zuständige Stelle für die Berufsbildung
in der Seeschifffahrt seit 1980
Die vom Verein wahrgenommenen Tätigkeiten hatten sich
im Verlaufe der 70-er Jahre zunehmend in die Richtung
der Aufgaben einer zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz
verändert. Diese Entwicklung führte 1980 zu einer
Neufassung der Satzung und zu einer Umbenennung des
Vereins in
___________________"Berufsbildungsstelle
Seeschiffahrt e. V."
Wesentliche Aufgaben der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt
(BBS) sind seitdem:
- Beratung
der ausbildenden Reedereien, der Ausbilder
und der Auszubildenden
- Überwachung
der Berufsausbildung,
- Führung
eines Berufsausbildungsverzeichnisses,
- Durchführung
von Prüfungen, " Information und Beratung
über die Ausbildungsgänge in der Seeschifffahrt
und Mitwirkung bei der Regelung der Berufsbildung
in der Seeschifffahrt.
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Vorsitzende
und Geschäftsführer des Vereins seit 1954
Vorsitzende, gewählt auf Vorschlag der Reederverbände:
- 1954
bis 1960: Werner Vinnen,
- 1961
bis 1969: Gerhard Hansen-Stahl,
- 1970
bis 1975: Christel Vinnen,
- 1976
bis 1980: Karl-Johann Pieter von Quistorp,
- 1981
bis 1994: Emil Hartmann,
- 1995
bis 2006: Henry Breuer,
- seit
2007 ......:
Ernst-Peter Ebert
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Stellvertretende
Vorsitzende, seit 1980 gewählt auf Vorschlag der
Seeleute-Gewerkschaften:
- 1954
bis 1957: Hermann Kempf,
- 1958
bis 1963: Jürgen-Heinrich Breuer,
- 1964
bis 1966: Peter Rickmers,
- 1967
bis 1969: Christel Vinnen,
- 1970
bis 1972: Richard Vollert,
- 1973
bis 1979: Hans Wilhelm Hoffmann
- 1980
bis 1984: Eike Eulen,
- 1985
bis 1987: Werner Anton Reuer,
- 1988
bis 1993: Wolfgang Fieg,
- 1994
bis 1996: Klaus-Dieter Schwettscher-Fink,
- 1997
bis 1999: Klaus Meyer,
- 2000
bis 2002: Dr. Christa Hempel-Küter,
- 2003
bis 2008: Klaus Meyer
- seit
2008 ......:
Peter Geitmann
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Geschäftsführer,
seit 1980 bestellt auf Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums:
- 1954
bis 1972: Richard Vollert,
- 1972
bis 2000: Hans Wilhelm Hoffmann,
- 2001
bis 2008: Uwe Nispel,
- seit
2008 ......:
Holger Jäde
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Aufgaben
zur Gründung des Vereins 1954
Zum
Zeitpunkt seiner Gründung hatte der Verein nach seiner
Satzung "ausschließlich und unmittelbar den Zweck,
den seemännischen Nachwuchs zu fördern und an der
Regelung und Überwachung der seemännischen Berufsausbildung
mitzuwirken".
Mit Blick auf die notwendige Neuordnung der seemännischen
Ausbildung wies Bundesverkehrsminister Hans-Christoph
Seebohm in der Mitgliederversammlung am 9. November
1954 u. a. darauf hin, dass man bei der Regelung der
Berufe außerhalb der Seeschifffahrt bereits deutlich
vorangekommen sei. "Ob wir uns mit der Handwerksordnung
beschäftigen, die Verhältnisse der gewerblichen Wirtschaft
studieren, ob wir bekannte oder abseits liegende Berufe
zum Vergleich heranziehen, überall erkennen wir klare,
zielstrebige und ansprechende Berufsausbildungsordnungen."
Mit diesen Ausführungen war der bildungspolitische
Kurs des Vereins abgesteckt. Dadurch, dass Bund und
Küstenländer, Reederverbände und Seeleute-Gewerkschaften
mit dem Verein eine gemeinsame Plattform bekommen
hatten, waren günstige Voraussetzungen für die Bewältigung
der anstehenden Aufgaben gegeben.
Befähigung
von Matrosen 1956 bis 1975
In
den ersten zwei Jahren seines Bestehens befasste sich
der Verein mit den Entwürfen der "Verordnung über
die Eignung und Befähigung der Schiffsleute des Decksdienstes
auf Kauffahrteischiffen" (Eignungsverordnung). Die
Eignungsverordnung beschränkte sich letztlich im Wesentlichen
auf die Einrichtung eines 3-monatigen seemännischen
Vorausbildungslehrgangs, auf die Festlegung der Seefahrtzeiten
von insgesamt 33 Monaten als Decksjunge, Jungmann
und Leichtmatrose und auf die Durchführung einer Matrosenprüfung.
Ein Berufsschulunterricht wurde nicht eingeführt;
die Berufsschulpflicht sollte durch die Teilnahme
am Vorausbildungslehrgang erfüllt werden.
Trotz der richtungweisenden Rede des Bundesverkehrsministers
im November 1954, waren eindeutige Ausbildungs- und
Prüfungsanforderungen ebenso wenig vorgesehen wie
der von den Gewerkschaften geforderte Abschluss eines
Lehrvertrags. Kennzeichnend für die damaligen Schwierigkeiten
war, dass Ausbildung und Prüfung nicht durch eine
Ausbildungsordnung, sondern durch eine Eignungs- und
Befähigungsordnung geregelt wurden.
Ausbildung
als Offiziersbewerber 1970 bis 1991 und als Offiziersassistent
seit 1970
Durch
die Schiffsbesetzungs- und Ausbildungsordnung (SBAO)
von 1970, geriet die seit langem notwendige Umwandlung
der Eignungsverordnung in eine Ausbildungsverordnung
vorübergehend wieder in den Hintergrund. Die SBAO
brachte hervorragende Voraussetzungen für die Ausbildung
von nautischen und technischen Offiziersbewerbern.
Erinnert sei dabei an das Ausbildungsschiff "Sturmfels"
der DDG "Hansa", auf dem bis zu 50 Offiziersbewerber
ausgebildet werden konnten und an dem sich auch andere
Reedereien beteiligten. Die Ausbildung war speziell
auf den Beruf des Schiffsoffiziers mit dem "großen
Patent" ausgerichtet.
Für den weitaus größeren Teil der Nachwuchskräfte
in der Seeschifffahrt galten die unzureichenden Bedingungen
der Eignungsverordnung zunächst auch weiterhin. -
Da Offiziersbewerber seit 1986 nicht mehr eingestellt
wurden, wurde dieser Ausbildungsgang 1991 wieder aufgehoben.
Ebenfalls durch die SBAO eingeführt wurde eine Ausbildung
als nautischer und technischer Offiziersassistent.
Berufspraktische Eingangsvoraussetzung war die Ausbildung
als Offiziersbewerber oder eine Berufsausbildung zum
Matrosen oder in einem Metall- oder Elektroberuf.
Seit 1991 genügt der Nachweis der Fachhoch- oder Hochschulreife.
- Vorläufer dieser Offiziersassistenten-Ausbildung
war der Einsatz von Matrosen als Offiziersanwärter,
geregelt durch Richtlinien des Vereins im Jahre 1956.
Nach der geltenden Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung
gibt es heute die vom Verein überwachte und betreute
Ausbildung als nautischer und technischer Offiziersassistent.
Als schulrechtliches Praktikum oder in Form von Praxissemestern
wird die Offiziersassistentenausbildung von den seefahrtsbezogenen
Fach- und Fachhochschulen überwacht und betreut.
Ziele
der Neuordnung der Berufsbildung in der Seeschifffahrt
1972/73
Kernstück
einer in den Jahren 1972 und 1973 vom Verein entwickelten
Ausbildungskonzeption war eine Berufsbildung, die
den Anforderungen des Arbeitsplatzes an Bord ebenso
gerecht werden sollte wie dem Anspruch der Seeleute
auf eine qualifizierte Ausbildung. Die Berufsausbildung
zum Schiffsmechaniker sollte einen Einsatz sowohl
im Decks- als auch im Schiffsmaschinenbetrieb ermöglichen.
Auch sollten die Ausbildungsinhalte nicht - wie bis
dahin üblich - zu einem großen Teil von der Ausbildung
zum nautischen Schiffsoffizier bestimmt werden, sondern
zunächst eine Berufstätigkeit im eigenständigen Ausbildungsberuf
Schiffsmechaniker zum Ziel haben.
Weiterhin sollte die breit angelegte Berufsausbildung
Grundlage und Voraussetzung einer Weiterbildung zum
Meister und zum nautischen und technischen Schiffsoffizier
sein. Schließlich wurde die sinngemäße Anwendung des
Berufsbildungsgesetzes von 1969 angestrebt. - Die
genannten Ziele und die Ausbildungswirklichkeit lagen
so weit auseinander, dass Entwicklung und Umsetzung
der neuen Ausbildungsvorschriften nur schrittweise
vollzogen werden konnten.
Berufliche
Fortbildung für den Mehrzweckeinsatz 1973 bis 1983
Der
erste konkrete Schritt auf dem Wege zum Ausbildungsberuf
des Schiffsmechanikers wurde 1973 mit der Fortbildung
für den Mehrzweckeinsatz getan. Ziel war es, Matrosen
und Maschinenfacharbeiter im Rahmen eines 6-wöchigen
Lehrgangs auf einen Einsatz im bisher fremden Arbeitsbereich
des Schiffsmaschinen- bzw. Decksbetriebs vorzubereiten.
Die Grundlagen dieser Fortbildung wurden in einem
Arbeitskreis des Vereins erarbeitet und 1973 als Richtlinien
erlassen. Die Mehrzweck-Fortbildung hatte stets den
Charakter einer vorläufigen Regelung. Eigentliches
Ziel blieb die berufliche Erstausbildung zum Schiffsmechaniker.
Fortbildung und Einsatz von Mehrzweckmannschaften
lieferten wichtige Erfahrungen für die Arbeiten am
Ausbildungsberuf Schiffsmechaniker.
Bis 1982 hatten rund 1.300 Seeleute die Befähigung
für den Mehrzweckeinsatz erworben. Neben den beteiligten
Reedereien, vor allem der Hapag-Lloyd AG, und den
Schiffsleitungen der rund 50 Schiffe mit Mehrzweckmannschaften
waren es nicht zuletzt diese Seeleute, die einen wesentlichen
Beitrag zur Neugestaltung der Berufsbildung in der
Seeschifffahrt geleistet haben.
Berufsausbildung
nach der Matrosen-Ausbildungsordnung 1975 bis 1983
Der
nächste wichtige Schritt in Richtung auf die Berufsausbildung
zum Schiffsmechaniker war die Ablösung der Eignungsverordnung
von 1956 durch die Matrosen-Ausbildungsordnung von
1975. Die Matrosen-Ausbildungsordnung regelte - erstmals
für alle Auszubildenden in der Seeschifffahrt - u.
a. folgende grundlegende Rahmenbedingungen für eine
geordnete dreijährige Berufsausbildung:
- staatliche
Anerkennung des Ausbildungsberufs,
- Abschluss
eines Berufsausbildungsvertrags,
- Eignung
des Schiffs und des Ausbilders,
- sachlich
und zeitlich gegliederte Ausbildung,
- einheitliche
Prüfungsanforderungen.
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Der
3-monatige Vorausbildungslehrgang nach der Eignungsverordnung
wurde ersetzt durch einen auf die betriebliche Berufsausbildung
an Bord abgestimmten Berufsschulunterricht in Form
von 3 Schulzeitblöcken von je 9, später 10 Wochen
Dauer.
Diese
aus heutiger Sicht selbstverständlichen Neuregelungen
mussten im Vergleich zu den bis dahin geltenden Bestimmungen
der Eignungsverordnung vom größeren Teil der ausbildenden
Reedereien als einschneidende Änderungen empfunden
werden. Aus diesem Grunde wurden weitere Änderungen,
insbesondere eine Ausweitung der Berufsausbildung
auf den Schiffsmaschinenbetrieb, vorerst zurückgestellt.
Berufliche
Fortbildung zum Schiffsbetriebsmeister 1978 bis 2001
Die
Schiffbetriebsmeister-Verordnung von 1978 war ein
weiterer Schritt zur Neugestaltung der Berufsbildung
in der Seeschifffahrt. Der Schiffsbetriebsmeister,
der Meister im Gesamtschiffsbetrieb, wurde in den
1970-er Jahren auf den Schiffen mit Mehrzweckmannschaften
dringend benötigt. Fortbildungsteilnehmer waren vor
allem geprüfte Bootsmänner und Maschinenvormänner/Lagerhalter.
Bis 1996 hatten knapp 300 Seeleute den Schiffsbetriebsmeisterbrief
erworben. - Da seit Mitte der 1990-er Jahre ein Bedarf
an Schiffsbetriebsmeistern nicht mehr gegeben war,
wurde die Schiffsbetriebsmeister-Verordnung im Jahre
2001 aufgehoben.
Einführung
des Ausbildungsberufs Schiffsmechaniker/Schiffsmechanikerin
1983
Mit
Inkrafttreten der Schiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung
am 1. April 1983 waren Neugestaltung und Neuordnung
der Berufsbildung in der Seeschifffahrt nach mehr
als 10 Jahren abgeschlossen. Besondere Verdienste
bei der Erarbeitung der Grundlagen der neuen Berufsausbildung
haben die Sachverständige der Reederverbände und Seeleutegewerkschaften
erworben. Kennzeichnend für die Zusammenarbeit war
- so Professor Friedrich Edding vom Max-Planck-Institut
für Bildungsforschung in seiner Festrede zum 25-jährigen
Bestehen des Vereins - "das Ringen zwischen den Anforderungen,
die konservativ wirken, und den anderen, die schnelle
Schritte in die Modernität verlangen".
Eher
konservativ wirkten Anfang der 1980-er Jahre die Forderungen
einiger, den Beruf und die Berufsbezeichnung des Matrosen
zu erhalten. Schlagwort war die "Parallelität der
Matrosen- und Schiffsmechaniker-Ausbildung". Ergebnis
der langwierigen Erörterungen war, dass die Matrosen-Ausbildungsordnung
nach einer langen Übergangszeit von mehr als 3 Jahren
im Juli 1986 außer Kraft treten sollte. Die letzte
Matrosenprüfung fand 1988 statt.
Auch
die Mehrzweck-Fortbildung wurde nicht mehr durchgeführt.
Matrosen und Maschinenfacharbeiter können sich seit
1983 durch eine Ergänzungsausbildung zum Schiffsmechaniker
weiterqualifizieren. Die Fortbildungen zum Bootsmann,
Deckschlosser und Maschinenvormann waren bereits 1979
durch die Fortbildung zum Schiffsbetriebsmeister ersetzt
worden.
Einführung
des Schiffsmechanikers in Mecklenburg-Vorpommern 1990
Im
Frühsommer 1990 erklärte die Deutsche Seereederei
Rostock gegenüber dem Verein, dass die bis dahin nach
den Ausbildungsunterlagen der Deutschen Demokratischen
Republik durchgeführte Berufsausbildung zum Vollmatrosen
der Handelsschifffahrt (Decks- und Maschinenbetriebstechnik
und Technische Flotte) unverzüglich auf die Berufsausbildung
zum Schiffsmechaniker umgestellt werden sollte. Auch
die Lehrlinge in den Berufen des Vollmatrosen und
des Schiffsbetriebsschlossers in der Hochseefischerei
sollten - so die Rostocker Fischfangreederei - ihre
Ausbildungsverhältnisse nach der Schiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung
beenden. Rechtliche Grundlage dieser Umstellung war
das "Gesetz über die Inkraftsetzung des Berufsbildungsgesetzes
der Bundesrepublik Deutschland durch die Deutsche
Demokratische Republik" vom 19. Juli 1990, das - anders
als das Berufsbildungsgesetz - auch für die Berufsbildung
in der Seeschifffahrt galt.
Auf
der Grundlage dieses Gesetzes wurden 700 von 760 Lehrverträgen
(92 Prozent) in einen Berufsausbildungsvertrag nach
der Schiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung umgewandelt,
davon mehr als drei Viertel von der Deutschen Seereederei
Rostock. 60 Lehrlinge (8 Prozent) beendeten ihre Berufausbildung
auf eigenen Wunsch nach den bis dahin geltenden Ausbildungsunterlagen.
- Von den insgesamt 1.250 Auszubildenden zum Schiffsmechaniker
im Jahre 1990 wurden 56 Prozent von den beiden Rostocker
Reedereien ausgebildet, 44 Prozent von rund 80 westdeutschen
Reedereien.
Zusammen
mit den Bundesministerien für Verkehr und für Bildung
und Wissenschaft hat sich der Verein Anfang der 90er
-Jahre für den Bau einer mit öffentlichen Mitteln
geförderten, modern eingerichteten Ausbildungsstätte
für Seeleute in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt.
In enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Seereederei
Rostock, der Industrie- und Handelskammer Rostock,
dem Bildungsamt der Hansestadt Rostock und dem Wirtschaftsministerium
des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat der Verein letztendlich
erreicht, dass die heutige Schifffahrtsschule am Fischereihafen
Rostock im Wettbewerb mit den anderen Ausbildungsstätten
für Schiffsmechaniker bestehen kann. Das Ausbildungsangebot
erstreckt sich auf überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
und auf die Weiterbildung zum Schiffsmechaniker. Darüber
hinaus ist die Schifffahrtsschule Standort der Berufsschule
für den Ausbildungsberuf Schiffsmechaniker.
Wesentliche
Änderungen in der Schiffsmechanikerausbildung seit
2004
Die
Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker ist nach STCW-
Übereinkommen Grundlage und Voraussetzung zur Weiterbildung
zum nautischen und technischen Schiffsoffizier. Eine
notwendige Anpassung sowie die Ergebnisse der 3. Nationalen
Maritimen Konferenz in Lübeck 2003, brachten eine
Änderung der Schiffsmechaniker- Ausbildungs- verordnung.
Diese umfasst folgende wesentliche Punkte (Auszug):
- Aufhebung
der bisherigen Beschränkung des Geltungsbereiches
der SMAusbV auf Schiffe unter Bundesflagge.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist somit
die Ausbildung unter ausländischer Flagge
möglich.
- Aufnahme
grundlegender Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes
im Hinblicke auf den Berufsausbildungsvertrag
- Beschränkung
der Möglichkeiten einer Verkürzung der Berufsausbildung
- Anpassung
der Aufgaben Brücken- und Wachdienst sowie
der Sicherheits- ausbildung an den internationalen
Standard des STCW- Übereinkommens
- Erstellung
und Führen eines betrieblichen Ausbildungsplan
zur zusätzlichen Kontrolle der Ausbildung
- Erweiterung
der Zuständigkeit der BBS um die An- und Aberkennung
von Schiffen als geeignete Ausbildungsstätte.
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Qualifizierte
Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker
Die
Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker ist eine qualifizierte
Berufsausbildung, die im Interesse der Reedereien
und der Seeleute liegt. Qualifiziert ausgebildete
Seeleute haben gute berufliche Perspektiven, sind
aber auch eine wichtige Voraussetzung für einen effektiven,
wirtschaftlichen und sicheren Schiffsbetrieb. Es ist
daher nach wie vor unstrittig, dass "eine qualifizierte
Berufsausbildung eine entscheidende Voraussetzung
dafür, dass die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland
als rohstoffarmes Land auf den internationalen Märkten
konkurrenzfähig bleibt. Es wird immer weniger Beschäftigungsmöglichkeiten
für Arbeitnehmer ohne qualifizierte Berufsausbildung
geben." (Gesprächskreis Bildungsplanung des Bundesministeriums
für Bildung und Wissenschaft, Bonn 1982). Die Schiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung
berücksichtigt folgende wichtige Kriterien einer qualifizierten
Berufsausbildung:
- Aufgaben
und Tätigkeiten des Schiffsmechanikers mit
Blick auf die Arbeitsplatzanforderungen,
- Bedarf
an Schiffsmechanikern und Berufsaussichten
für Schiffsmechaniker,
- Umsetzung
und Durchführung der Berufsausbildung zum
Schiffsmechaniker,
- Weiterbildungsmöglichkeiten
für Schiffsmechaniker.
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Die
Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker erfüllt auch
die Anforderungen des internationalen STCW-Übereinkommens
von 1995, vor allem die Anforderungen an:
- die
Befähigung von Schiffsleuten im Brücken- und
Maschinenwachdienst,
- die
Sicherheitsgrundausbildung,
- die
Befähigung von Rettungsbootleuten und
- die
praktische Ausbildung von angehenden nautischen
und technischen Schiffsoffizieren,
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Aufgaben
und Tätigkeiten des Schiffsmechanikers
Der
Schiffsmechaniker ist ein weitgehend selbstständig
tätiger Facharbeiter, der die ihm aufgegebenen Arbeiten
nicht nur ausführt, sondern auch plant, vorbereitet
und kontrolliert. Die nach dem Ausbildungsberufsbild
des Schiffsmechanikers zu vermittelnden Qualifikationen
berücksichtigen die Arbeitsplatzanforderungen auf:
Container- und Ro-Ro-Schiffen, Tank- und Massengutschiffen,
Kühl- und Stückgutschiffen, Fahrgast- und Fährschiffen,
Schleppern und Versorgungsschiffen, Ölbekämpfungs-
und Forschungsschiffen, Tonnenlegern und Fischereifahrzeugen.
Schiffsmechaniker sind aufgrund ihrer Berufsaubildung
und Abschlussprüfung zur Ausübung nachfolgend aufgeführter
Tätigkeiten qualifiziert:
- Bearbeiten
von Metallen im Rahmen der Instandsetzung
von Maschinen und Anlagen
- Montage
und Instandsetzung von Maschinen und Anlagen
- Wartung,
Bedienung und Überwachung des Betriebs von
Maschinen und Anlagen
- Wahrnehmen
der Aufgaben im Brücken- und Wachdienst
- Arbeiten
und Maßnahmen zur Brandabwehr und Rettung
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Bedarf
an Schiffsmechanikern und Beschäftigungsmöglichkeiten
für Schiffsmechaniker
Ein
sehr wichtiger Gesichtspunkt für die Einführung des
Ausbildungsberufs Schiffsmechaniker im Jahre 1983
war die damals damit angestrebte Reduzierung der Schiffsbesatzung.
Der neue Beruf ermöglichte andere Besatzungsstrukturen
und zeitgerechte Organisationsformen der Arbeitsabläufe
im Decks- und Maschinenbetrieb. Die vielseitige Berufsqualifikation
war Voraussetzung für eine Verringerung der Schiffsbesatzungsstärke
und damit ein Beitrag zur Senkung der Personalkosten.
Neu und ungewöhnlich war, dass diese Besatzungsreduzierung
durch den Einsatz von qualifiziert ausgebildeten Seeleuten
erreicht werden sollte. Das diesbezügliche Schlagwort
lautete "Qualität statt Quantität". So ersetzten z.
B. 2 Schiffsmechaniker 3 Matrosen oder Maschinenfacharbeiter.
Dadurch, dass die Schiffsbesetzungsverordnung von
1984 dann und nur dann eine Reduzierung der Besatzung
ermöglichte, wenn Schiffsmechaniker zum Einsatz kamen,
bestand ein Bedarf an Schiffsmechanikern und damit
die Aussicht, den erlernten Beruf auch ausüben zu
können.
Rund
5 Jahre später war es betriebswirtschaftlich günstiger,
Schiffe in das Internationale Seeschifffahrtsregister
(ISR) eintragen zu lassen und statt Schiffsmechaniker
ausländische Seeleute zu den Bedingungen ihrer Heimatländer
zu beschäftigen. In ihrer Stellungnahme zu den Auswirkungen
des Gesetzes zur Einführung des ISR wies die Berufsbildungsstelle
1988 eindringlich darauf hin, dass die angestrebte
Beschäftigung von Seeleuten aus Niedriglohnländern
eine Gefährdung des Ausbildungsberufs Schiffsmechaniker
zur Folge haben werde. In einem diesbezüglichen Beschluss
betonte die Mitgliederversammlung, "dass die Berufsausbildung
zum Schiffsmechaniker auf Dauer nur erhalten werden
kann, wenn für diesen Ausbildungsberuf auch Ausübungsmöglichkeiten
erhalten bleiben". Der Gesetz- und Verordnungsgeber
wurde aufgefordert, die hierfür erforderlichen Maßnahmen
zu treffen.
Eine
dieser Maßnahmen bestand darin, dass nach der Schiffsbesetzungsverordnung
von 1989 je nach Schiffsgröße 1 bzw. 2 Schiffsmechaniker
oder 2 bzw. 3 Matrosen oder Facharbeiter des Maschinendienstes
gefahren werden mussten. Eine Verbesserung der Ausbildungs-
und Arbeitsplatzsituation für Schiffsmechaniker wurde
hierdurch ebenso wenig erreicht wie mit der Schiffsbesetzungsverordnung
von 1998. Nach den heute geltenden Schiffsbesetzungsvorschriften
müssen Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von mehr als
3.000 u. a. mit mindestens 1 Schiffsmechaniker besetzt
sein, sofern dieser auf dem Arbeitsmarkt verfügbar
ist. Ist letzteres nicht der Fall, kann der Schiffsmechaniker
ersetzt werden durch ein anderes wachbefähigtes Besatzungsmitglied
aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Fazit
ist demnach, dass das Ziel "Kostensenkung durch Besatzungsreduzierung"
seit geraumer Zeit nicht mehr Auslöser hinreichender
Beschäftigungsmöglichkeiten für Schiffsmechaniker
ist. Die Ursache des seit Ende der 1990-er Jahre zunehmend
größeren Bedarfs an Schiffsmechanikern liegt vielmehr
darin, dass dessen Berufsqualifikation im heutigen
Schiffsbetrieb benötigt wird.
Einer
der Hauptgründe für die deutlich verbesserten Beschäftigungsmöglichkeiten
im erlernten Beruf ist offensichtlich die Erkenntnis,
dass Maschinen, Anlagen und Geräte auf modernen Schiffen
nur dann effektiv und wirtschaftlich eingesetzt werden
können, wenn qualifiziert ausgebildete Schiffsmechaniker
kompetent damit umgehen können. Nachdem die Berufsqualifikation
des Schiffsmechanikers zunächst als Zusatzqualifikation
des Schiffsoffiziers gefragt war, besteht heute auch
ein Bedarf an Schiffsmechanikern, die u. a. als "Assistenten"
des technischen oder nautischen Schiffsoffiziers eingesetzt
werden. Hinzu kommen gute Beschäftigungsaussichten
als Schiffsmechaniker außerhalb der internationalen
Seeschifffahrt, also auf den Fahrzeugen der Wasser-
und Schifffahrtsverwaltung, der Marine und der Bäderschifffahrt.
Durchführung
der Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker
Die
Berufsausbildung nach der Schiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung
wird - in enger Anlehnung an das Berufsbildungsgesetz
- auf der Grundlage eines Berufsausbildungsvertrags
durchgeführt. Im Berufsausbildungsvertrag verpflichtet
sich der ausbildenden Reeder, dafür zu sorgen, dass
die im Ausbildungsberufsbild aufgeführten Fertigkeiten
und Kenntnisse vermittelt werden. Im Gegenzug hat
sich der Auszubildende darum zu bemühen, die erforderlichen
Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben. Bis zum 31.12.2007
wurden 345 Berufsausbildungsverträge abgeschlossen,
insgesamt befanden sich 894 Schiffsmechaniker in einem
eingetragenen Ausbildungsverhältnis.
Der
betriebliche Teil der Berufsausbildung findet auf
Schiffen statt, die als Ausbildungsstätten anerkannt
sind. Die Bordausbildung wird von fachlich geeigneten
Ausbildern auf der Grundlage eines sachlich und zeitlich
gegliederten Ausbildungsrahmenplans (Anlage der SMAusbV)
geplant und durchgeführt. Bei den Ausbildern handelt
es sich überwiegend um technische und/oder nautische
Schiffsoffiziere. Um wirksam ausbilden zu können,
sollte die Anzahl der Auszubildenden auf einem Schiff
kleiner sein, als die Hälfte der Facharbeiter und
Fachkräfte insgesamt.
Da
bestimmte Fertigkeiten und Kenntnisse nicht oder nur
mit großen Schwierigkeiten an Bord von Seeschiffen
vermittelt und erworben werden können, besuchen die
Auszubildenden im 1. Ausbildungsjahr eine entsprechend
geeignete überbetriebliche Ausbildungsstätte. Die
überbetriebliche Ausbildung in der Brandabwehr und
Rettung dauert mindestens 2 Wochen, in der Metallbearbeitung
mindestens 7 Wochen. Je nach Gegebenheiten wird die
Ausbildungsdauer entsprechend verlängert. Überbetriebliche
Ausbildungsstätten sind den seefahrtbezogenen Berufsschulen
angeschlossen.
Der
Berufsschulunterricht im Ausbildungsberuf Schiffsmechaniker
wird in Form von 3 Schulzeitblöcken von je 10 Wochen
Dauer erteilt, und zwar zu Beginn, in der Mitte und
am Ende Berufsausbildung. Um Leerlauf oder Doppelarbeit
an den beiden Lernorten "Berufsschule" und "Schiff"
zu vermeiden, wurden der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht
und die Schiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung inhaltlich
und zeitlich aufeinander abgestimmt.
Seefahrtbezogene
Berufsschulen sind:
- die
Berufsbildenden Schulen für den Landkreis
Wesermarsch in Brake, Schulort: Elsfleth,
- die
Schleswig-Holsteinische Seemannsschule in
Lübeck-Travemünde,
- die
Berufliche Schule der Hansestadt Rostock (Metalltechnik),
Schulort: Schifffahrtsschule im Aus- und Fortbildungszentrum
Schifffahrt und Hafen in Rostock.
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In Hamburg und Bremen wurde der Berufsschulunterricht
für den Ausbildungsberuf Schiffsmechaniker eingestellt.
Nach
der Schiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung haben
Matrosen und Maschinenfacharbeiter die Möglichkeit,
den Schiffsmechanikerbrief im Rahmen einer Weiterbildung
zu erwerben. Entsprechendes gilt für ungelernte Fachkräfte
des Decks- und Maschinendienstes. Die Weiterbildung
zum Schiffsmechaniker umfasst ein praktische Tätigkeit
im bisher fremden Arbeitsbereich und eine auf die
Vorausbildung zugeschnittene Ergänzungsausbildung
und Abschlussprüfung. Ausbildungsstätte ist zurzeit
die Schifffahrtsschule in Rostock.
Berufsausichten
für Schiffsmechaniker nach einer Weiterbildung zum
Schiffsoffizier
In
Übereineinstimmung mit der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung
sind mit der Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker
die berufspraktischen Voraussetzungen für den Erwerb
eines Befähigungszeugnisses im nautischen und technischen
Schiffsdienst erfüllt. Der Ausbildungsberuf Schiffsmechaniker
ist somit Grundlage und Voraussetzung für eine Weiterbildung
zum nautischen und technischen Schiffs- oder Wachoffizier
an einer seefahrtbezogenen Fach- oder Fachhochschule.
Für
Schiffsoffiziere mit der Berufsqualifikation des Schiffsmechanikers
sind die Berufsaussichten weiterhin nachweislich besonders
gut. Eine wichtige Voraussetzung für die Gewinnung
der erforderlichen Nachwuchskräfte ist neben der strukturierten
beruflichen Laufbahn mit guten Aufstiegsmöglichkeiten,
die Attraktivität der Arbeits- und Lebensbedingungen
an Bord.
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