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| Begabtenförderung
berufliche Bildung - Finanzielle Unterstützung für die "Karriere
mit Lehre" |
Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung
"Begabtenförderung berufliche Bildung" gezielt begabte junge
Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei
ihrer "Karriere mit Lehre" mit einem Weiterbildungsstipendium.
Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung
und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und
zuständigen Stellen für Berufsbildung. |
Wer kann gefördert werden? |
| Bewerben
um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche
Bildung kann sich, wer: |
-
eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
abgeschlossen hat,
- die
Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw.
der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
unter die ersten Drei gekommen ist
oder ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten
Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen
kann,
-
zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist. Es besteht
die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung
des 25. Lebensjahrs, wenn Anrechnungszeiten wie z.B.
Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit
nachgewiesen werden können. Die Anrechungsfähigkeit
dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.
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| Was
wird gefördert? |
| Förderfähig
sind anspruchsvolle - in der Regel - berufsbegleitende Maßnahmen: |
- der
Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
- die
Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung
(z. B. Meister/in, Techniker/in),
- der
Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher
oder sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen, EDV,
kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement)
- berufsbegleitende
Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich
aufbauen.
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| Bereits
begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden. |
Wie hoch und wie lange wird gefördert? |
Über
einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen
und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700 EUR
für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren
also insgesamt bis zu 5.100 EUR. Der Eigenanteil beträgt
20 % der Kosten - höchstens jedoch 180 EUR pro Förderjahr. |
Wo kann man sich bewerben? |
Ansprechpartnerin
in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung
ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s
Bewerberin/s eingetragen war. Die Berufsbildungsstelle Seeschiffahrt
e.V. (BBS) ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm
im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen
und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die
Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die
Fördermittel aus.
Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir jeweils
zum (Datum, z. B. 1. Januar) eines Jahres auf. Bewerbungsschluss
ist jeweils der (Datum, z. B. 15. November) des Vorjahres.
Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle
Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen
sind. Bewerbungsformulare gibt es bei der "BBS" und/oder
auf unserer Homepage unter www.
berufsbildung-see.de auf der Downloadseite.
Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche
Bildung besteht nicht. |
Ansprechpartner: |
| Berufsbildungsstelle
Seeschifffahrt e. V. |
Mehr zu diesem dem Thema unter: |
| www.begabtenfoerderung.de |
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