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Zunächst
muss ein Seediensttauglichkeitszeugnis für den Decks-
und Maschinendienst vorliegen.
Die Berufsausbildung
erfolgt nach dem dualen Berufsbildungssystem auf der Grundlage
der Schiffsmechaniker-Ausbildungs-verordnung.
Die praktische Ausbildung erfolgt im Brücken-, Decks-
und Maschinenbereich auf Seeschiffen, die als Ausbildungsstätten
anerkannt sind.
Der theoretische Berufsschulunterricht wird an den Seemannsschulen
(Elsfleth/Brake, Lübeck-Travemünde, Rostock) in
Block-
form mit Internatsbetrieb vermittelt.
Die Ausbildungsdauer
von 3 Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen bis
auf 2,5 Jahre verkürzt werden. (Gründe für
eine Verkürzung siehe unten auf dieser Seite)
Seit August 2004 kann diese Berufsausbildung auch auf Schiffen
unter ausländischen Flaggen durchgeführt werden,
wenn die maßgeblichen Kriterien für die Eignung
als Ausbildungsstätte (Schiff) erfällt werden
und auf das Berufsausbildungsverhältnis deutsches
Recht angewendet wird.
Mit Abschluss und Registrierung eines Ausbildungsvertrages
gehen hier die Vertragsparteien - Reederei und Auszubildende/-r
(Azubi) - gegenseitige Verpflichtungen ein, so dass hierdurch
u.a. für den Azubi vernünftige Rahmenbedingungen
wie z.B. Vergü-
tung, Urlaub, Sozialversicherungsschutz und Überwachung
der Ausbildungsqualität gewährleistet werden.
Am Ende dieser Aus-
bildung steht ein staatlich anerkannter Facharbeiterabschluss.
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Bestimmte
Inhalte der praktischen Ausbildung sind an Bord nur
schwer zu vermitteln und müssen daher überbetrieblich
in geeigneten Ausbildungsstätten an Land durchgeführt
werden.
Dieser Facharbeiter ist heute und morgen eine unverzichtbare
und sichere Unterstützung der Schiffsleitung.
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Streben diese jungen Menschen
anschließend eine Weiterbildung zum Schiffsoffizier
an, finden sie im Rahmen dieser so-
liden Praxisausbildung auch die notwendige Zeit und Gelegenheit
für eine sichere Entscheidung zur Weiterbildung
als nau-
tischer oder technischer Schiffsoffizier! Die auf diesem
Weg erworbenen Grundfertigkeiten und -kenntnisse sind für
Schiffs-
offiziere sehr oft unverzichtbare Berufserfahrungen bei
Entscheidungsprozessen auf See. - Dieses Qualitätsmerkmal
sollte
aber auch im Wettbewerb um entsprechende Arbeitsplätze
nicht unterschätzt werden, denn hier hat Mann
oder Frau "...es
eben von der Pike auf gelernt..."!
Siehe
auch:
Bildbericht
vom August 2009 zum Beginn der Ausbildung zum Schiffsmechaniker
auf der "Oceanic"
Bildbericht
"Prüfung an der Schleswig-Holsteinischen Seemannsschule
in Lübeck-Travemünde (12.-16.10.09)"
Bildbericht
"Neues Rettungsboot für die Schleswig-Holsteinische
Seemannsschule"
| Ausbildungsvergütung
lt. Heuertarif (HTV-See 2008) |
| 1.
Ausbildungsjahr Gesamtvergütung: |
895
Euro
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| 2.
Ausbildungsjahr Gesamtvergütung: |
1118
Euro
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| 3.
Ausbildungsjahr Gesamtvergütung: |
1547
Euro
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Während des Dienstes an Land (Schulbesuch, überbetriebliche
Ausbildung)
erhält der Auszubildende 70 % der Gesamtvergütung. |
Ablauf der Berufsausbildung
zum Schiffsmechaniker
Die Berufsausbildung kann auch
mit der Ausbildung an Bord beginnen, und zwar zu jeder Zeit.
 |
10
Wochen |
Berufsschule
1. Schulzeitblock |
Zwischenprüfung:
am Ende des
2. Blocks |
42
Wochen |
Ausbildungsstätte
"Schiff":
Ausbildung und Einsatz im Gesamtschiffsbetrieb:
49 Wochen
Überbetriebliche Ausbildungsstätte:
Grundbildung in der Metallbearbeitung:
7 (11) Wochen
Grundbildung in der Brandabwehr und Rettung:
2 Wochen |
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16
Wochen |
10
Wochen |
Berufsschule
2. Schulzeitblock |
26
Wochen |
Ausbildungsstätte
"Schiff":
Ausbildung und Einsatz im Gesamtschiffsbetrieb (Maschinen-,
Decks- und Brückendienst):
68 Wochen |
Abschlussprüfung:
am Ende des
3. Blocks |
 |
42
Wochen |
10
Wochen |
Berufsschule
3. Schulzeitblock |
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung
sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- Berufsbildung, Arbeits-
und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation
des Reederei-und Schiffsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Arbeit, Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Umweltschutz und rationelle
Verwendung von Energie und Materialien
- Kommunikation im Schiffsbetrieb
in deutscher und englischer Sprache
- Planen und Vorbereiten
von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten
der Arbeitsergebnisse
- Lesen, Anwenden und Erstellen
von technischen Unterlagen
- Unterscheiden, Zuordnen
und Verwenden von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen
- Bearbeiten von Metallen
- Instandsetzen von Maschinen
und Anlagen
- Handhaben und Überwachen
von Schiffsbetriebssystemen im Schiffsmaschinenbetrieb
- Wahrnehmen der Aufgaben
im Brücken- und Wachdienst
- Arbeiten mit Tauwerk
- Los- und Festmachen des
Schiffes
- Ausführen von Konservierungs-
und Anstricharbeiten
- Ladungs- und Umschlagtechnik
- Durchführen von Brandverhütungs-
und Brandbekämpfungsmaßnahmen sowie Warten
und Handhaben von Brandschutzausrüstungen, Brandabwehrgeräten
und -anlagen
- Durchführen von Maßnahmen
vor und nach dem Aussetzen von Rettungsmitteln sowie
Handhaben und Prüfen von Rettungsmitteln und sonstiger
Ausrüstung zum Rettungsdienst
- Verhalten und Durchführen
von Maßnahmen in Notfällen sowie Versorgen
von Verletzten
Ausbildungsplätze
für die Berufsausbildung
Zwecks Bewerbung
um einen Ausbildungsplatz für die Berufsausbildung
zum Schiffsmechaniker wenden Sie sich bitte direkt
an die ausbildenden Reedereien oder
an die Berufsberatungsstelle für Schifffahrtsberufe,
Zentrale Heuerstelle Hamburg (ZHH).
| Reedereien |
eine
aktuelle Liste der
ausbildenden Reedereien
kann bei der BBS
angefordert werden |
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Berufsberatung
für seemännischen Nachwuchs bei der
"Zentrale Heuerstelle Hamburg
(ZHH)" |
| Adresse |
zuständig |
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ZENTRALE HEUERSTELLE
HAMBURG
Nagelsweg 9
20097 Hamburg
|
Frau
Marohl |
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Die BBS vermittelt keine
Ausbildungsplätze!
Folgende Unterlagen sind
für die Bewerbung erforderlich:
Verkürzung der Ausbildung / Vorzeitige Zulassung zur
Abschlussprüfung (zum Download):
| Gründe
für eine Verkürzung der Dauer der Berufsausbildung
zum Schiffsmechaniker |
53
KB |
 |
| Gründe
für eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung |
104
KB |
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