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Zunächst muss ein Seediensttauglichkeitszeugnis für den Decks- und Maschinendienst vorliegen.

Die Berufsausbildung erfolgt nach dem dualen Berufsbildungssystem auf der Grundlage der Schiffsmechaniker-Ausbildungs-verordnung.
Die praktische Ausbildung erfolgt im Brücken-, Decks- und Maschinenbereich auf Seeschiffen, die als Ausbildungs
stätten anerkannt sind.
Der theoretische Berufsschulunterricht wird an den Seemannsschulen (Elsfleth/Brake, Lübeck-Travemünde, Rostock) in Block-
form
mit Internatsbetrieb vermittelt.

Die Ausbildungsdauer von 3 Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen bis auf 2,5 Jahre verkürzt werden. (Gründe für
eine Verkürzung siehe unten auf dieser Seite)

Seit August 2004 kann diese Berufsausbildung auch auf Schiffen unter ausländischen Flaggen durchgeführt werden, wenn die maßgeblichen Kriterien für die Eignung als Ausbildungsstätte (Schiff) erfällt werden und auf das Berufsausbildungsverhältnis deutsches Recht angewendet wird.

Mit Abschluss und Registrierung eines Ausbildungsvertrages gehen hier die Vertragsparteien - Reederei und Auszubildende/-r
(Azubi) - gegenseitige Verpflichtungen ein, so dass hierdurch u.a. für den Azubi vernünftige Rahmenbedingungen wie z.B. Vergü-
tung, Urlaub, Sozialversicherungsschutz und Überwachung der Ausbildungsqualität gewährleistet werden. Am Ende dieser Aus-
bildung steht ein staatlich anerkannter Facharbeiterabschluss.

Bestimmte Inhalte der praktischen Ausbildung sind an Bord nur schwer zu vermitteln und müssen daher überbetrieblich in geeigneten Ausbildungsstätten an Land durchgeführt werden.

Dieser Facharbeiter ist heute und morgen eine unverzichtbare und sichere Unterstützung der Schiffsleitung.

 

Streben diese jungen Menschen anschließend eine Weiterbildung zum Schiffsoffizier an, finden sie im Rahmen dieser so-
liden Praxisausbildung auch die notwendige Zeit und Gelegenheit für eine sichere Entscheidung zur Weiterbildung als nau-
tischer oder technischer Schiffsoffizier
! Die auf diesem Weg erworbenen Grundfertigkeiten und -kenntnisse sind für Schiffs-
offiziere sehr oft unverzichtbare Berufserfahrungen bei Entscheidungsprozessen auf See. - Dieses Qualitätsmerkmal sollte
aber auch im Wettbewerb um entsprechende Arbeitsplätze nicht unterschätzt werden, denn hier hat Mann oder Frau "...es
eben von der Pike auf gelernt..."!

Siehe auch:
Bildbericht vom August 2009 zum Beginn der Ausbildung zum Schiffsmechaniker auf der "Oceanic"
Bildbericht "Prüfung an der Schleswig-Holsteinischen Seemannsschule in Lübeck-Travemünde (12.-16.10.09)"
Bildbericht "Neues Rettungsboot für die Schleswig-Holsteinische Seemannsschule"

Ausbildungsvergütung lt. Heuertarif (HTV-See gültig ab 01. Januar 2012)
1. Ausbildungsjahr Gesamtvergütung:
924 Euro
2. Ausbildungsjahr Gesamtvergütung:
1.154 Euro
3. Ausbildungsjahr Gesamtvergütung:
1.597 Euro

Während des Dienstes an Land (Schulbesuch, überbetriebliche Ausbildung)
erhält der Auszubildende 70 % der Gesamtvergütung.

Ablauf der Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker

Die Berufsausbildung kann auch mit der Ausbildung an Bord beginnen, und zwar zu jeder Zeit.

10 Wochen Berufsschule
1. Schulzeitblock
Zwischenprüfung:
am Ende des
2. Blocks
42 Wochen Ausbildungsstätte "Schiff":
Ausbildung und Einsatz im Gesamtschiffsbetrieb:
49 Wochen


Überbetriebliche Ausbildungsstätte:
Grundbildung in der Metallbearbeitung:
7 (11) Wochen
Grundbildung in der Brandabwehr und Rettung:
2 Wochen
16 Wochen
10 Wochen Berufsschule
2. Schulzeitblock
26 Wochen Ausbildungsstätte "Schiff":
Ausbildung und Einsatz im Gesamtschiffsbetrieb (Maschinen-, Decks- und Brückendienst):
68 Wochen
Abschlussprüfung:
am Ende des
3. Blocks
42 Wochen
10 Wochen Berufsschule
3. Schulzeitblock

Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  2. Aufbau und Organisation des Reederei-und Schiffsbetriebes
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Erste-Hilfe-Maßnahmen
  4. Umweltschutz und rationelle Verwendung von Energie und Materialien
  5. Kommunikation im Schiffsbetrieb in deutscher und englischer Sprache
  6. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse
  7. Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
  8. Unterscheiden, Zuordnen und Verwenden von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen
  9. Bearbeiten von Metallen
  10. Instandsetzen von Maschinen und Anlagen
  11. Handhaben und Überwachen von Schiffsbetriebssystemen im Schiffsmaschinenbetrieb
  12. Wahrnehmen der Aufgaben im Brücken- und Wachdienst
  13. Arbeiten mit Tauwerk
  14. Los- und Festmachen des Schiffes
  15. Ausführen von Konservierungs- und Anstricharbeiten
  16. Ladungs- und Umschlagtechnik
  17. Durchführen von Brandverhütungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen sowie Warten und Handhaben von Brandschutzausrüstungen, Brandabwehrgeräten und -anlagen
  18. Durchführen von Maßnahmen vor und nach dem Aussetzen von Rettungsmitteln sowie Handhaben und Prüfen von Rettungsmitteln und sonstiger Ausrüstung zum Rettungsdienst
  19. Verhalten und Durchführen von Maßnahmen in Notfällen sowie Versorgen von Verletzten

Ausbildungsplätze für die Berufsausbildung

Zwecks Bewerbung um einen Ausbildungsplatz für die Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker wenden Sie sich bitte direkt
an die ausbildenden Reedereien oder
an die Berufsberatungsstelle für Schifffahrtsberufe, Zentrale Heuerstelle Hamburg (ZHH).

Reedereien
eine aktuelle Liste der
ausbildenden Reedereien
kann bei der BBS
angefordert
werden
Berufsberatung für seemännischen Nachwuchs bei der
"Z
entrale Heuerstelle Hamburg (ZHH)"
Adresse zuständig  

ZENTRALE HEUERSTELLE HAMBURG

Nagelsweg 9
20097 Hamburg

Frau Marohl

Tel. (0 40) 24 85-13 19

E-Mail:
hamburg.heuerstelle@arbeitsagentur.de

Kontaktdaten zum Ausdrucken:

Die BBS vermittelt keine Ausbildungsplätze!

Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung erforderlich:


Verkürzung der Ausbildung / Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
(zum Download):


Gründe für eine Verkürzung der Dauer der Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker 53 KB
Gründe für eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung 104 KB


 

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