x


Schiffsmechaniker müssen ihre Seediensttauglichkeit für den Decks- und Maschinendienst nachweisen.

Die Untersuchung zur Feststellung der Seediensttauglichkeit wird von Vertrauensärzten der BG Verkehr – Dienststelle Schiffssicherheit durchgeführt. Andere ärztliche Untersuchungsbefunde können das Seediensttauglichkeitszeugnis nicht ersetzen.

Eine aktuelle Liste der Vertrauensärzte finden Sie auf der folgenden Internetseite:
http://www.bg-verkehr.de/dienststelle-schiffssicherheit


Eine vorläufige Untersuchung auf Seediensttauglichkeit vom Arbeitsamtsarzt ist aber möglich. Hierzu ist allerdings vom Amtsarzt ein spezieller Bericht auszufüllen. Das hierfür nötige Formular finden Sie auf unserer Downloadseite

 



Für eine fehlerfreie Darstellung der Seiten sind die aktuellen Versionen des "Internet-Explorer", "Google Chrome" oder "Mozilla Firefox" ab Vers. 3.0.1 erforderlich