Schiffsmechaniker
müssen ihre Seediensttauglichkeit für den Decks-
und Maschinendienst nachweisen.
Die Untersuchung zur Feststellung der Seediensttauglichkeit
wird von Vertrauensärzten der BG Verkehr – Dienststelle Schiffssicherheit
durchgeführt. Andere ärztliche Untersuchungsbefunde können
das Seediensttauglichkeitszeugnis nicht ersetzen.
Eine vorläufige
Untersuchung auf Seediensttauglichkeit vom Arbeitsamtsarzt
ist aber möglich. Hierzu ist allerdings vom Amtsarzt
ein spezieller Bericht auszufüllen. Das hierfür
nötige Formular finden Sie auf unserer Downloadseite
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